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Verwaltung
 

Wenn Sie einen erfahrenen und kompetenten Hausverwalter mit dem notwendigen Einfühlungsvermögen und einer hohen sozialen Kompetenz suchen, sind Sie bei uns richtig.

Unsere WEG-Verwaltung leisten wir unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen:

  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Gemeinschaftsordnung und Teilungserklärung
  • Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

Bei der Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen steht für uns der Ausgleich zwischen den teilweise sehr unterschiedlichen Einzelinteressen der Eigentümer im Vordergrund.

Diesbezüglich hat die WEG-Verwaltung eine sehr wichtige Aufgabe bei der Wahrung des Gemeinschaftsfriedens, welcher wir mit viel Einfühlungsvermögen nachkommen, vermittelnd tätig werden und uns nach Möglichkeit neutral verhalten.

Ein wesentliches gemeinschaftliches Ziel einer Eigentümergemeinschaft sehen wir in der Wertsicherung und Wertsteigerung des Objekts und auch Ihres Teileigentums. Hierzu bedienen wir uns umfangreicher Facility-Instrumente.

Wir sind stets um Transparenz der erbrachten Leistungen sowie an einer engen Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat bemüht. Regelmäßige Objektbegehungen und Beiratsversammlungen werden nach Absprache durchgeführt. Die Beseitigung festgestellter Baumängel wird von uns schnell und kostengünstig durch fachlich geeignete Firmen veranlasst, jedoch immer in Rücksprache und Abstimmung mit der Eigentümergemeinschaft.
Eine sorgfältige Buchhaltung, ein hervorragendes Abrechnungswesen und die Führung eines Vermögensstatus sind für uns selbstverständlich.

Wir würden uns freuen, dies bei Ihrer Immobilie unter Beweis stellen zu dürfen!

Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch die Verwaltung von Sondereigentum an. Einen gesetzlichen Aufgabenkatalog für die Verwaltung von Mietobjekten gibt es nicht. Insofern ergeben sich die Aufgaben einer Hausverwaltung einzig aus der vertraglichen Vereinbarung zwischen Objekteigentümer und Hausverwaltung.
Betreffend der zu vereinbarenden Aufgaben kann unterschieden werden zwischen

der kaufmännischen Verwaltung

  • Vereinnahmen und Verwaltung des Mietzinses (im Auftrage des/der Eigentümer)
  • Anmahnen von säumigen Mietern
    regelmäßige Abrechnung in vereinbarten Intervallen gegenüber dem/den Eigentümer(n)
  • Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnungen
    Bezahlung anfallender Kosten
  • Beauftragung und Bezahlung von Versorgungsleistungen (Abfall, Strom, Wasser usw.)
  • Prüfung aller monetären Vorgänge auf Richtigkeit und Effizienz (ist eine Miethöhe gerechtfertigt, kann man eine günstigere Versicherung abschließen usw.)
  • sämtlicher Schriftverkehr mit Eigentümern und Dienstleistern
  • und andere kaufmännische Aufgaben

und einer technischen Verwaltung

  • Betrieb und Kontrolle von technischen Einrichtungen (z.B. Heizanlage)
  • Kontrolle / Überwachung von Dienstleistern (z.B. Reinigung, Gartenarbeit usw., aber auch Handwerker)
  • Durchführen von Instandhaltungs-und Instandsetzungsmaßnahmen nach Rücksprache mit dem/den Eigentümer(n)
  • Wohnungsabnahmen und Neuvermietung zur Vermeidung von Leerstand
  • und andere technische Aufgaben.
Fordern Sie unverbindlich ein Angebot an. Wir besprechen es persönlich mit Ihnen. Das ist uns wichtig.

 

 


 
     

Kontakt
Gerd Lehmann
Marktstr. 8
D-72458 Albstadt
Tel. 07431/2372
Fax 07431/53327
Mobil 0174/6710133
email info@dittmann-immobilien.de

           
   
    Gewerbeerlaubnis gem. § 34 c GewO wurde erteilt durch das Landratsamt Zollernalbkreis
Zuständige Aufsichtsbehörde: Landratsamt Balingen